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Landeskammer Die Landeskammer dient dem Treffen der Vorsitzenden der Orts- und Kreisvereinigungen. Inhaltliche Schwerpunkte sind unter anderem die Selbstbestimmung und Mitwirkung von Menschen mit Behinderung in den verschiedenen Gremien der Lebenshilfe, sowohl in den örtlichen Einrichtungen, als auch auf Landesebene und als Vertretung in der Bundesvereinigung. Ein weiteres aktuelles Thema ist der Aufbau von Elternvertretungen im Land Brandenburg.
Die Geschäftsführerkonferenzen sind Zusammenkünfte der Geschäftsführer der Lebenshilfe Orts- und Kreisvereinigungen des Landes Brandenburg. Inhaltlich werden diese Treffen durch neue gesetzliche Regelungen und verbandliche Arbeit bestimmt. Die Geschäftsführerin berichtet regelmäßig über die Ergebnisse der Zusammenkünfte der Landesgeschäftsführer bei der Bundesvereinigung und aus den Landesgremien. Die Mitgliederversammlung besteht aus stimmberechtigten Delegierten der Mitglieder.
Ordentliche Mitgliederversammlungen müssen vom Vorstand mindestens einmal im Jahr einberufen werden. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen, ebenso wenn wenigstens 1/3 der ordentlichen Mitglieder es verlangen. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorsitzenden des Vorstandes. Dieser kann der Mitgliederversammlung einen anderen Versammlungsleiter vorschlagen. Der Verlauf der Mitgliederversammlung und die Beschlüsse werden in einem Protokoll niedergelegt, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Ein Abdruck des Protokolls ist allen Mitgliedern zuzuleiten. Der Landesvorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, die Mitglied einer Orts- und Kreisvereinigung sein müssen. Er wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Mehrheit des Landesvorstandes sollen Mutter oder Vater eines geistig behinderten Kindes sein. Der Landesvorstand leitet unter Beachtung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung die Verbandsarbeit im Sinne der in der Satzung festgelegten Zielsetzung und führt die laufenden Geschäfte des Landesverbandes. Er kann für bestimmte Aufgaben Ausschüsse einsetzen und ihre Zusammensetzung und Befugnisse regeln. Er stellt für die Geschäftsführung eine Geschäftsordnung auf. Die gesetzliche Vertretung des Landesverbandes im Sinne des § 26 BGB erfolgt durch den Vorsitzenden oder einen seiner Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der derzeitige Vorstand des Landesverbandes Brandenburg e.V.: Frau Wilma Teichmann, Vorsitzende Herr Bolko Prußok, 2. Vorsitzender Herr Bernd Reinicke, Schatzmeister Herr Manfred Groth, Schriftführer Frau Doris Keil, Beisitzerin Frau Marianne Matho, Beisitzerin Herr Diether Pickel, Beisitzer
Familien mit behinderten Angehörigen sind meist über
viele Jahre hinweg von besonderen Anforderungen und Belastungen betroffen.
Die Offenen Hilfen können hier durch schnelle, flexible, bedarfsorientierte
Hilfe einen Ausgleich schaffen. Die Arbeitsgruppe Frühförderung hat die Anforderungen aus Sicht der Lebenshilfe an die Arbeit im Land thematisiert. Die Zusammenarbeit mit der überregionalen Koordinierungsstelle steht im Mittelpunkt der Beratungen. "Frühförderung bedeutet die frühestmögliche Förderung entwicklungsauffälliger, von Behinderung bedrohter und behinderter Kinder, die spätestens mit dem Schuleintritt der Betroffenen endet. Dabei ist Frühförderung ein Sammelbegriff für alle Maßnahmen und Angebote in den Bereichen Frühdiagnostik, Frühberatung und Früherziehung. Diese unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche bedingen sich gegenseitig." (Trost, 1992) "Ziel der Frühförderung, insbesondere der Früherziehung, ist es, behinderten Kleinkindern zu einem möglichst wenig durch Behinderung belasteten, individuellen und sozialen Leben zu verhelfen." (Heese, 1978) Frühe Hilfen sind wirksamste Hilfen. Dies gilt nicht nur für Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, sondern für die ganze Familie: Frühe Hilfen können die Familie stabilisieren und den Eltern die Annahme und die Erziehung ihres Kindes mit Behinderung erleichtern. Die Schwerpunkte der Frühförderung - neben der Früherkennung Frühbehandlung vor allem Beratung der Eltern und Förderung des Kindes - sind untrennbar miteinander verbunden. Die Hilfen werden mobil, d. h. in der Familie, oder ambulant, d. h. in einer Frühförderstelle, angeboten. Die Eltern werden in ihrer Verantwortung für das Kind unterstützt und gestärkt und zwar sowohl durch fachliche Angebote als auch durch persönliche Zuwendung und durch den Gedankenaustausch mit anderen Familien in Elterngesprächskreisen. Damit Frühförderung für alle Kinder familiennah erreichbar ist, müssen insbesondere das Netz der mobilen Hilfe weiter ausgebaut und eine kostendeckende Finanzierung überall gesichert werden. Die Arbeitsgruppe Integrationskitas strebt die Gemeinsamkeit zwischen nichtbehinderten und behinderten, auch geistig schwer und mehrfach behinderten Kindern an, mit dem Ziel, die Kontakte und Freundschaften zwischen den Kindern und Familien leichter entstehen zu lassen. Zu berücksichtigen dabei ist, dass Kinder mit einer geistigen Behinderung spezielle Hilfen und Rahmenbedingungen brauchen, wie z.B. kleine Gruppen, durch persönliche Eignung, Ausbildung und Erfahrung qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zeitlich flexible Angebote und ausreichende therapeutische und pflegerische Betreuung. Die Reflexion der eigenen Arbeit stellt in diesem Arbeitskreis einen besonderen Schwerpunkt dar. Sie dient einem sehr intensiven und konstruktiven Austausch. Die Arbeitsgruppe Wohnen setzt sich dafür ein, dass Menschen mit geistiger Behinderung unabhängig von Art und Schwere ihrer Behinderung sowie ihres Alters in Einrichtungen der Eingliederungshilfe gefördert werden. Verschiedene Wohnformen mit differenzierten Angeboten bieten den Menschen mit Behinderung ein Zuhause an. Menschen mit Behinderung sollen so normal wie möglich leben können, d.h. in Wohneinrichtungen, Außenwohngruppen, Wohngemeinschaften, Ambulant betreuten Wohngruppen sowie Eltern-Kind-Wohnen. Die Wohneinrichtung soll dem Bewohner ein richtiges Zuhause sein, welches selbst gestaltet wird. Eine gemeindenahe Lage der Wohneinrichtungen wird besonders bei neuen Projekten bevorzugt, um den Menschen mit Behinderung das Leben in der Gemeinde zu ermöglichen (Einkaufen, Veranstaltungen besuchen usw.). Die Lebenshilfe setzt sich dafür ein, dass der Anspruch aller Menschen mit Behinderung auf Eingliederungshilfe erhalten bleibt. Menschen mit Behinderung gehören nicht ins Altenpflegeheim. Ein weiteres Thema in den Zusammenkünften ist u.a. die Zukunft des Zivildienstes und mögliche Alternativen.
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