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Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen sowie genehmigungspflichtige Behandlung 26/03 Anspruch des Menschen mit Behinderung auf Teilhabe am Arbeitsleben gemäß SGB IX 27/03 Erbrechtliche Fragestellungen 28/03 Familien- und Unterhaltsrecht 29/03 Das neue Gesetz der Grundsicherung 30/03 Rechtliche Aspekte in der Betreuungsführung 31/03 Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht 32/03 Allgemeines Zivilrecht, Schuldrecht 33/03 Allgemeines Betreuungsrecht 34/03 Sozialrecht, Sozialhilferecht 35/03 Insolvenzrecht 36/03 Grundkurs zum Betreuungsrecht 37/03 Heimrecht 38/03 Betreuertraining 39/03
Unterbringung und
unterbringungsähnliche Maßnahmen sowie genehmigungspflichtige Behandlung »Der
Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen
Wohl entspricht. Zum
Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten
sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten zu können.«
Und doch gibt es Situationen, in denen der Betreuer gegen
den Willen der zu betreuenden Person handeln muss. So ist z.B. bei Selbst-
oder/und Fremdgefährdung eine Unterbringung das letzte Mittel, wenn alle
ambulanten Hilfen und die Betreuung in einer offen geführten Einrichtung nicht
mehr ausreichen. Die Unterbringung ist hier zum Wohl des betroffenen Menschen
erforderlich. Ähnliches gilt für die unterbringungsähnlichen Maßnahmen. Dass
die gesetzlichen Voraussetzungen bei einer Freiheitsentziehung genau beachtet
werden, ist vor allem auch deshalb wichtig, weil eine nicht rechtmäßige
Freiheitsentziehung als Freiheitsberaubung bestraft werden kann. In
der Gesundheitssorge hingegen stellt sich den BetreuerInnen in der Praxis immer
wieder die Frage, was tun, wenn sich die betreute Person nicht mehr äußern kann
oder aber einwilligungsunfähig ist. Stehen in diesem Fall folgenschwere
ärztliche Maßnahmen bei der betroffenen Person an, muss der Betreuer, für diese
entscheiden. Auch hier sind die gesetzlichen Bestimmungen genauestens zu
beachten. Themenschwerpunkte: • rechtliche
Grundlagen •
Voraussetzungen und Arten der Unterbringung/unterbringungsähnlichen Maßnahmen/ärztlichen
Maßnahmen •
Verfahrenswege, Verfahrensrecht • Genehmigungspflichten •
Rechtsprechungen Angesprochener Personenkreis: Rechtliche BetreuerInnen im Haupt-
oder Ehrenamt, BehördenbetreuerInnen, interessierte Personen Dozent: Susanne Stojan-Rayer,
Rechtsanwältin Stundenvolumen: 18 Seminarstunden Termin: 12.02. – 13.02.2002 Beginn:
Mittwoch, 10.00 Uhr; Ende: Donnerstag, 18.00 Uhr Ort: Geschäftsstelle der
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Brandenburg e.V. • Mahlsdorfer Straße 61 •
15366 Hönow Kosten pro
Person: 155,00 € – Seminarkosten Anmeldeschluss: 10.01.2002
Anspruch des Menschen mit Behinderung auf Teilhabe am Arbeitsleben gemäß SGB IX Menschen
mit geistiger Behinderung stehen oft am Anfang und am Ende ihres Arbeitslebens
vor der Frage: Welche Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben außerhalb der
Werkstätten für behinderte Menschen habe ich? Bei
der Auswahl dieser Möglichkeiten, spielen die speziellen Bedürfnisse, die
Leistungsfähigkeit und der Berufswunsch des Einzelnen eine wichtige Rolle. Die
anhaltend schwierige Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes engen den
Möglichkeitsspielraum weiter ein. Grundlegende
Festlegungen für den Bereich der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am
Arbeitsleben trifft das SGB IX mit dem Ziel, ein vorzeitiges Ausscheiden
behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen aus dem Erwerbsleben zu
vermeiden bzw. für diese eine Eingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen. Dieses
Seminar informiert Sie über Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit
Behinderung und wie dieser Rechtsanspruch praktisch umgesetzt werden kann. Themenschwerpunkte: •
Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung •
Rechtsgrundlagen •
Anspruchsvoraussetzungen Angesprochener Personenkreis: Rechtliche BetreuerInnen im Haupt-
oder Ehrenamt, BehördenbetreuerInnen, Eltern, Begleitender Dienst in WfbM,
interessierte Personen Dozent: Susanne Stojan-Rayer,
Rechtsanwältin Termin: 29.03.2003 10.00
– 17.00 Uhr Ort: Geschäftsstelle der
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Brandenburg e.V. • Mahlsdorfer Straße 61 •
15366 Hönow Kosten pro
Person: 85,00 € – Seminarkosten Anmeldeschluss: 21.02.2003
Erbrechtliche
Fragestellungen Erbrecht,
Vermögens- und Unternehmensnachfolge unter Lebenden, sowie das Erbschaft- und
Schenkungssteuerrecht zählen heute zu wichtigen Rechtsgebieten, nachdem die
sogenannte "Erbengeneration" herangewachsen ist und vielerorts mehr
oder weniger erhebliches Vermögen übertragen werden muss. Somit
steht auch immer häufiger der betreute Mensch, der Heimbewohner oder der Mitarbeiter
einer Werkstatt für behinderte Menschen vor der Situation, eine Erbschaft
anzutreten oder auszuschlagen oder aber sich Gedanken über den eigenen Nachlass
zu machen. Das bedeutet für die MitarbeiterInnen in den Einrichtungen und die
rechtlichen BetreuerInnen, die diese Menschen begleiten, sich umfassende
Kenntnisse über gesetzliche festgelegte Regelungen, z.B. hinsichtlich der
gesetzlichen Erbfolge, Testament, Pflichtteilsansprüche anzueignen. Im
Bereich des Betreuungsrechts bedarf das Klären erbrechtlicher Fragen eines
separaten Aufgabenkreises. In
diesem Seminar werden die TeilnehmerInnen mit dem Erbrecht vertraut gemacht –
konkrete Problem- und Falldarlegungen aus Ihrer Praxis werden von der Dozentin
berücksichtigt.
•
Gesetzliche Erbfolge, Erbunwürdigkeit •
Nichteheliches Kind, Neuregelungen •
Gewillkürte Erbfolge, Testament, Erbvertrag • Vor- und
Nacherbschaft •
Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament
•
Teilungsanordnung, Vermächtnisse, Bewertungen •
Errichtung und Kosten, Erbschein und Kosten •
Erbengemeinschaft, Auseinandersetzung
• Schenkung
von Todes wegen, Vertrag zu Gunsten Dritter, Lebensversicherungen
•
Pflichtteilsrecht, Pflichtteilsergänzungsansprüche, Pflichtteilsrestansprüche,
taktische Ausschlagung
•
Behindertentestament
• Haftung
des Erben und Haftungsvermeidung
•
Testamentsvollstrecker, Nachlassverwaltung, Dauervollstreckung, Kosten
• Haftung
des Nachlasses für die Schulden des Erben und Vermeidung
• DDR-Recht,
neue Bundesländer Angesprochener Personenkreis: Rechtliche BetreuerInnen im Haupt-
oder Ehrenamt, BehördenbetreuerInnen, MitarbeiterInnen aus Wohn- und
Werkstätten, interessierte Personen Dozent: Christiane Hasenberg,
Rechtsanwältin Stundenvolumen: 15 Seminarstunden Termin: 30.01. – 31.01.2003 Beginn:
Donnerstag, 10.00 Uhr / Ende: Freitag 17.00 Uhr Ort: Geschäftsstelle der
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Brandenburg e.V. • Mahlsdorfer Straße 61 •
15366 Hönow Kosten pro
Person: 155,00 € - Seminarkosten Anmeldeschluss: 20.12.2002
Das Familienrecht in Deutschland wird verstanden, als die
Gesamtheit der auf Ehe und Verwandtschaft beruhenden rechtlichen Regelungen. Da natürlich auch betreute Personen verheiratet sein können
oder heiraten möchten, in einer Lebensgemeinschaft oder bei Eltern bzw.
Angehörigen wohnen, Kinder haben, eine Scheidung in Erwägung ziehen kommt dem
Familien- und Unterhaltsrecht eine wesentliche Bedeutung in der Betreuungsarbeit
hinzu. Die familiären Gegebenheiten nehmen in der Regel auf mehrere
Aufgabenkreise Einfluss, wie z.B. der Unterhalt für Kinder oder Ehepartner auf
die Vermögenssorge und die Behördenangelegenheiten. In diesem Seminar werden rechtliche BetreuerInnen mit den
Grundzügen dieser Rechtsbereiche vertraut gemacht – gern auch unter dem Aspekt
Ihrer persönlichen Problemdarstellung aus der Praxis. Themenschwerpunkte: • Rechte der betreuten Person in einer
bestehenden Ehe – Vertretung der betreuten Person in den Aufgabenkreisen •
nichteheliche Lebensgemeinschaft •
Vertretung der getrennt lebenden betreuten Person •
Vertretung der betreuten Person bei der Ehescheidung •
Vertretung einer zur elterlichen Sorge berechtigten betreuten Person •
Vermögenssorge für eine betreute Person während der Ehe, während des Getrenntlebens,
nach der Scheidung •
Grundlagen des Unterhaltsrechts - Unterhaltsbedürftigkeit, Leistungsfähigkeit,
Unterhaltsberechnung • eheliches
Güterrecht •
Verfahrensrecht, gerichtliche Vertretung Angesprochener Personenkreis: Rechtliche BetreuerInnen im Haupt-
oder Ehrenamt, BehördenbetreuerInnen, interessierte Personen Dozentin: Christiane Hasenberg,
Rechtsanwältin Stundenvolumen: 16 Seminarstunden Termine: 16.01. – 17.01.2003 Beginn:
Donnerstag, 10.00 Uhr; Ende: Freitag, 16.15 Uhr Ort: Bildungs- und
Begegnungsstätte »Haus Dahmshöhe« Dahmshöher
Weg 1, 16798 Altthymen Kosten pro
Person pro Seminar: 155,00 € – Seminarkosten 31,00 € –
Übernachtung und Verpflegung 11,50
€ – Tagesgäste Anmeldeschluss: 13.12.2002
Das neue Gesetz der Grundsicherung Das
Grundsicherungsgesetz wurde im Rahmen der Rentenreform 2001 verabschiedet und
soll am 1. Januar 2003 in Kraft treten.
Das Gesetz sieht für
Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben sowie für Personen, die das
18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, eine
eigenständige soziale Leistung vor, die den grundlegenden Bedarf für den
Lebensunterhalt sicherstellen soll.
Die
Grundsicherungsleistung ist abhängig von der Bedürftigkeit des
Anspruchsberechtigten. Bei der Bedürftigkeitsprüfung werden das Einkommen und
Vermögen des Anspruchsberechtigten sowie seines Ehegatten wie in der
Sozialhilfe berücksichtigt. Im Gegensatz zur Sozialhilfe bleiben jedoch
Unterhaltsansprüche der Grundsicherungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und
Eltern außer Betracht, sofern deren Jahreseinkommen einen gewissen Betrag nicht
übersteigt.
In diesem Seminar
werden Ihnen die Anspruchsgrundlagen sowie das Antragsverfahren erläutert, die
Leistungen der Grundsicherung dargestellt und verschiedene Berechnungsbeispiele
durchgeführt.
Themenschwerpunkte: •
rechtliche Grundlagen
• Leistungen der
Grundsicherung
•
Antragsverfahren
• praktische
Umsetzung des Gesetzes
• Praxis- und
Berechnungsbeispiele
Angesprochener
Personenkreis:
MitarbeiterInnen
aus allen Bereichen der Behindertenhilfe, welche sich mit der Hilfe zum
Lebensunterhalt von Menschen mit Behinderungen beschäftigen; Rechtliche BetreuerInnen, interessierte Personen
Dozentin: Susanne
Stojan-Rayer
Rechtsanwältin,
Kiel
Termin: 24.02.2003
9.30 - 16.00 Uhr
Ort: Geschäftsstelle
der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Landesverband
Brandenburg e.V. • Mahlsdorfer Straße 61 • 15366 Hönow
Kosten pro
Person: 85,00
€
Anmeldeschluss:
24.01.2003
Rechtliche Aspekte in der Betreuungsführung Seminar zur Wiederholung und Vertiefung zur Vorbereitung auf
die Prüfung nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz Mit dem Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes
sind auch die Vergütungsregelungen bei der berufsmäßigen Führung von
Betreuungen geändert worden. Die Höhe des Vergütungsanspruchs regelt das
Berufsvormündervergütungsgesetz. Dieses lässt den höchsten Stundensatz von
31,00 € (in den neuen Bundesländern abzügl. 10%) nur bei BetreuerInnen zu,
welche eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare
abgeschlossene Ausbildung vorweisen können. Landesrechtliche Regelungen ermöglichen einen Zugang zu
einem Prüfungsverfahren, um im Ergebnis dieser Prüfung in die jeweilige
Vergütungsstufe nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz klassifiziert zu
werden. Die Berufsvormünderprüfungsverordnung des Landes Brandenburg
sieht in ihren Zulassungsvoraussetzungen vor, dass zum Ablegen der Prüfung eine
bestimmte berufliche Erfahrung vorliegt und an mindestens 250 bzw. 500
Unterrichtsstunden einer Umschulung bzw. Fortbildung zu bestimmten
Themengebieten teilgenommen wurde. Beides ist bei der Anmeldung zur Prüfung
schriftlich nachzuweisen. Diese Fortbildung wird Ihnen helfen, die vorgenannten Kriterien zu
erfüllen, und, hier liegt der Schwerpunkt dieser Kurswoche, sich optimal auf
die Prüfung nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz vorzubereiten. Die thematischen Schwerpunktinhalte des Seminars werden im §
7 (1) der Berufsvormündervergütungsverordnung durch den Gesetzgeber schon grob
vorgeschrieben. Hieraus ergeben sich folgende Kernthemen: • Rentenrecht •
Krankenversicherung, Pflegeversicherung •
Sozialhilferecht • Mietrecht • Grundstücks-,
Wohnungs- und Heimangelegenheiten • Haftungsrecht
und Datenschutz • Familien- und
Unterhaltsrecht • Erbrecht • Vertragsrecht •
vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen • Einwilligung
in risikoreiche Heilbehandlungen •
geschäftsfähig/geschäftsunfähig •
einwilligungsfähig/einwilligungsunfähig • Unterbringung •
Verfahrensrecht • Allgemeines
Betreuungsrecht Die
Bearbeitung der Themen erfolgt anhand von konkreten Fällen. Dabei
berücksichtigt werden Erfahrungen von PrüfungsteilnehmerInnen des vergangenen
Jahres. Auf
individuelle Fragestellungen der TeilnehmerInnen, auch im Vorfeld der
Veranstaltung, gehen die DozentInnen gerne ein. Angesprochener Personenkreis: Rechtliche BetreuerInnen, interessierte Personen Dozentinnen: Susanne Stojan-Rayer,
Rechtsanwältin Christiane
Hasenberg, Rechtsanwältin Stundenvolumen: 40 Seminarstunden Termin: 03.03.
– 07.03.2003 Beginn: Montag,
13.00 Uhr; Ende: Freitag, 12.15 Uhr Ort: Bildungs- und
Begegnungsstätte »Haus Dahmshöhe« Dahmshöher
Weg 1, 16798 Altthymen Kosten pro
Person pro Kurswoche: 280,00 € – Seminarkosten 124,00 € –
Übernachtung und Verpflegung 46,00
€ – Tagesgäste Anmeldeschluss: 31.01.2003
Datenschutz und Verschwiegenheit Rechtliche BetreuerInnen
stehen heute nicht nur betreuungsrechtlich sondern auch datenschutzrechtlich
vor schwierigen, aufwändigen und komplexen Aufgaben. Datenschutz begegnet uns eigentlich
überall – aber wird er wirklich stets und ständig ernstgenommen? Wer kennt das nicht – es klingelt das
Telefon, jemand stellt sich als der Sachbearbeiter des Versorgungsamtes vor und
bittet Sie, als BetreuerIn, um Zusendung des gesamten
Betreuungsgutachtens. Wie steht es in diesem Falle mit dem
Datenschutz? Ein Themenschwerpunkt dieser Weiterbildung
wird sein, dem rechtlichen Betreuer zu verdeutlichen, in welchem Maße und
Umfang welche Behörden, Einrichtungen, Angehörige oder der zu Betreuende selbst
berechtigt sind/ist, Daten vom Betreuer über den einzelnen Betreuungsfall
abzufordern. Wichtig sind fundierte Begründungen, wenn
die Datenweitergabe durch den Betreuer abgelehnt wird. Auch der Umgang mit Akten,
Aufbewahrungsfristen für Daten und medizinische Schweigepflicht wird Inhalt
dieser Veranstaltung sein. Themenschwerpunkte: • rechtliche
Grundlagen des Datenschutzes und Verschwiegenheit • Sozialdatenschutz und Betreuung •
medizinische Schweigepflicht gegenüber dem Betreuer • besondere Regelungen für Behörden und Vereine • Aufbewahrungsfristen für Daten • Gewährung von
Akteneinsicht an betreute oder andere (z.B. Angehörige) Personen • Zugang zu den
Akten, Umgang mit den Akten - Informationen zur Behandlung und Verwahrung von
Unterlagen • wie soll sich
der Betreuer verhalten, wenn das Gericht die gesamte Akte anfordert, um über
die Vergütung zu entscheiden • fundierte
Begründungen bei Ablehnung von Datenweitergabe •
Rechtssituation nach dem Tode der betreuten Person • hinsichtlich
des Datenschutzes Ausführungen zur Haftung, strafrechtliche Vorgaben,
Zeugnisverweigerungsrecht • praktische
Beispiele Angesprochener Personenkreis: Rechtliche BetreuerInnen
im Haupt- oder Ehrenamt, BehördenbetreuerInnen,
interessierte Personen Dozent: Horst Deinert,
Diplom-Sozialarbeiter/Verwaltungswirt, Duisburg Termin: 02.04.2003 9.30
– 17.30 Uhr Ort: Geschäftsstelle der
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Brandenburg e.V. • Mahlsdorfer
Straße 61 • 15366 Hönow Kosten pro
Person: 85,00 € – Seminarkosten Anmeldeschluss: 02.03.2003
Allgemeines Zivilrecht, Schuldrecht, Grundstücksrecht
Das allgemeine Zivilrecht begleitet
jeden Menschen jeden Tag. Im täglichen Leben schließt jeder eine Vielzahl von
Verträgen. Darunter fallen der ganz gewöhnliche Kauf einer Zeitung, aber auch
die Anschaffung eines Autos oder eines Hauses, das Eingehen eines
Arbeitsverhältnisses oder der Abschluss eines Mietvertrages, um nur einige
Beispiele zu nennen. Das Zivilrecht (oder bürgerliches Recht) regelt die
rechtlichen Beziehungen der einzelnen Personen zueinander. Hierbei hält der
Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches die Grundlagen des gesamten
Zivilrechts fest. Das Schuldrecht regelt sowohl im Allgemeinen wie im
Besonderen einzelne Schuldverhältnisse, kraft derer bestimmte
Leistungen verlangt werden können. Diese gesetzlichen Regelungen werden im
Rahmen des Seminars vorgestellt und anhand von Beispielen umfassend erläutert. Besondere Berücksichtigung wird darüber
hinaus das Grundstücksrecht erfahren: Besitzt eine betreute Person ein Grundstück oder eine
Eigentumswohnung, können Sie als BetreuerIn mit dem
Aufgabenkreis Grundstücksangelegenheiten mit
vielfältigen Fragen konfrontiert werden. Ein wesentlicher Teil des
Privatvermögens des betreuten Menschen ist in diesem Grundstück gebunden. Bei
Kauf oder Verkauf von Grundstücken kommt es oft auf eine präzise vertragliche
Gestaltung an. Und auch die Auslegung von Verträgen setzt ein komplexes Wissen
des Betreuers in diesem Rechtsgebiet voraus. Ein Fehler auf diesem Rechtsgebiet
hat oft einschneidende finanzielle Konsequenzen. Themenschwerpunkte: • Allgemeiner
Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches insbesondere
Geschäftsfähigkeit, Rechtsgeschäfte, Vertretung und
Verjährung • Schuldrecht,
Allgemeiner Teil insbesondere
Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Rücktritt vom
Vertrag, Aufrechnung • Schuldrecht,
Besonderer Teil insbesondere
Kaufvertrag, Schenkung, Darlehen, Werk- und
Dienstvertrag, Mietvertrag •
Grundstücksrecht Angesprochener Personenkreis: Rechtliche BetreuerInnen
im Haupt- oder Ehrenamt, BehördenbetreuerInnen,
interessierte Personen Dozentin: Christiane Hasenberg,
Rechtsanwältin Stundenvolumen: 20 Seminarstunden Termin: 07.04. – 09.04.2003 Beginn:
Montag, 13.00 Uhr; Ende: Mittwoch, 12.15 Uhr Ort: Bildungs- und
Begegnungsstätte »Haus Dahmshöhe« Dahmshöher Weg 1, 16798 Altthymen Kosten pro
Person: 205,00 € – Seminarkosten 62,00 € –
Übernachtung und Verpflegung 23,00
€ – Tagesgäste Anmeldeschluss: 07.03.2003
Allgemeines Betreuungsrecht,
Aufgabenkreise, Geschäftsfähigkeit und –unfähigkeit ... ...Einwilligungsvorbehalt und
genehmigungspflichtige Geschäfte Betreuungsrecht – ein vielseitiges, vielschichtiges,
umfangreiches und immer aktuelles Thema. Auch nach 11 Jahren praktisch angewendetem neuen
Betreuungsrecht fällt bei Seminaren für rechtliche BetreuerInnen das große
Bedürfnis nach Basiswissen auf diesem Gebiet auf. Dieses Seminar widmet sich
dem komplexen Thema des allgemeinen Betreuungsrechts. Die mit der Betreuerbestellung festgelegten Aufgabenkreise
sind im Gesetz nicht speziell genannt und definiert. Dies lässt bei Gerichten
und anderen Institutionen immer wieder Spielraum für verschiedenste
Auslegungen, welche Tätigkeiten im Rahmen des einzelnen Aufgabenkreises
vollzogen werden dürfen. Für den Betreuer ist die möglichst genaue Definition
des oder der Aufgabenkreise(s) nicht ohne Bedeutung. Ist der Aufgabenkreis
unklar, kann es zu Haftungstatbeständen nach § 179 BGB für den Betreuer kommen,
wenn er außerhalb seines Aufgabenkreises Willenserklärungen
abgibt. Trotz der festgelegten Aufgabenkreise hat der Betreuer vor
einigen wichtigen Entscheidungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes
einzuholen. Ohne Genehmigung sind diese Erklärungen des Betreuers ohne
rechtliche Wirkung (=schwebend unwirksam). Da die Genehmigung den Betreuer
nicht von der eigenständigen Prüfung entbindet, ob die Maßnahme dem Wohl des Betreuten dient, wird hier auf dieses
Thema explizit eingegangen. Näher erläutert werden in diesem Seminar weiterhin die
Voraussetzungen und Auswirkungen der Geschäftsfähig- bzw. Geschäftsunfähigkeit
sowie des Einwilligungsvorbehaltes. Themenschwerpunkte: • rechtliche
Grundlagen des Betreuungsrechts • Aufgabenkreise • Geschäftsfähigkeit,
- unfähigkeit •
Einwilligungsvorbehalt •
vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen Angesprochener Personenkreis: Rechtliche BetreuerInnen im Haupt-
oder Ehrenamt, BehördenbetreuerInnen, interessierte Personen Dozentin: Susanne Stojan-Rayer,
Rechtsanwältin Stundenvolumen: 20 Seminarstunden Termin: 28.04. – 30.04.2003 Beginn:
Montag, 13.00 Uhr; Ende: Mittwoch, 12.15 Uhr Ort: Bildungs- und
Begegnungsstätte »Haus Dahmshöhe« Dahmshöher
Weg 1, 16798 Altthymen Kosten pro
Person: 205,00 € – Seminarkosten 62,00 € –
Übernachtung und Verpflegung 23,00
€ – Tagesgäste Anmeldeschluss: 28.03.2003
Sozialrecht und Sozialhilferecht Die Bundesrepublik Deutschland als Sozialstaat hat zur
Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung die rechtliche Betreuung
eingeführt, welche u.a. die Absicherung und Geltendmachung von Ansprüchen auf
Sozial- und Versorgungsleistungen für die betroffene Person zur Aufgabe hat. Eine Vielzahl von Menschen mit Behinderungen sind auf Sozialleistungen angewiesen. Die Sozialhilfe, als
ein Teil der Sozialleistungen, umfasst Hilfe
zum Lebensunterhalt und Hilfe in
besonderen Lebenslagen und ist im Bundessozialhilfegesetz geregelt. Die sich ständig ändernden Rechtsvorschriften erschweren
es den Hilfesuchenden, die entsprechende Anspruchsnorm zu finden und für sich
anzuwenden. Auch
zur Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen, z.B. zur Aufnahme in Werkstätten und
Wohnstätten für Menschen mit Behinderung, sind gesetzliche Bestimmungen
maßgeblich und von der betroffenen Person bzw. deren gesetzlichen Vertreter
sowie den MitarbeiterInnen in den Einrichtungen zu beachten. Diese sehr komplexe Problematik zur Durchsetzung der Rechte
von Menschen mit Behinderung erfordert auch einen sehr komplexen Wissenstand
aller am Verfahren Beteiligten. Um die Ansprüche der Menschen mit Behinderung
gegenüber den Sozialleistungsträgern geltend zu machen, ist das Wissen über die
verschiedenen Hilfearten, deren Voraussetzungen und Verfahrenswege relevant. Dieses Seminar beschäftigt sich daher mit den einzelnen
Sozial- und Sozialhilfeleistungen und deren Durchsetzung gegenüber dem
Leistungsträger. Themenschwerpunkte: • BSHG - Grundlagen und
Prinzip der Sozialhilfe -
einzelne Hilfearten (Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen
Lebenslagen) und deren Voraussetzungen - Einsatz von
Einkommen und Vermögen - Berechnung von
Sozialhilfeansprüchen • Allgemeiner Teil
des Sozialgesetzbuchs (SGB I) •
Verwaltungsverfahrensrecht (SGB X) •
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) • Voraussetzungen
zur Beantragung von Pflegeversicherungsleistungen in den verschiedenen Pflegestufen
• Beantragung von
Leistungen der Kranken- und Pflegekassen und deren Durchsetzung
• Sondergerichte und
die Vertretung der behinderten/betreuten Personen vor diesen Gerichten
• SGB IX Angesprochener Personenkreis: Rechtliche BetreuerInnen im Haupt-
oder Ehrenamt, BehördenbetreuerInnen, interessierte Personen Dozentin: Christiane Hasenberg, Rechtsanwältin Stundenvolumen: 20 Seminarstunden Termin: 07.05. – 09.05.2003 Beginn:
Mittwoch, 13.00 Uhr; Ende: Freitag, 12.15 Uhr Ort: Bildungs- und
Begegnungsstätte »Haus Dahmshöhe« Dahmshöher
Weg 1, 16798 Altthymen Kosten pro
Person: 205,00 € – Seminarkosten 62,00 € –
Übernachtung und Verpflegung 23,00
€ – Tagesgäste Anmeldeschluss: 04.04.2003
Mit Fortschritt des gesellschaftlichen
Phänomens der Überschuldung von Privathaushalten, gewinnt die Schuldenregulierung
als spezielles und immer stärker spezialisiertes Hilfsangebot in der sozialen
Arbeit an Bedeutung. Die Schuldenregulierung umfasst neben
der Überprüfung und beginnender Ausgleichung der Forderungen auch die
Aufarbeitung der individuellen Probleme, die zur Notsituation führten, die
Aufarbeitung der schuldenbedingten sozialen Folgeprobleme sowie die Planung zur
Vermeidung einer Neu- oder Mehrverschuldung. Die neugeregelte Insolvenzordnung, in
der erstmals in der Bundesrepublik ein Verbraucherinsolvenz vorgesehen ist,
eröffnet verschuldeten Personen eine völlig neue Perspektive der
Restschuldbefreiung und erfordert nicht nur von rechtlichen BetreuerInnen,
sondern auch von MitarbeiterInnen und SozialarbeiterInnen der Behindertenhilfe
umfassendes Fachwissen. Themenschwerpunkte: • Historische
Entwicklung des Insolvenzrechts •
Außergerichtliche Schuldenregulierungsplanung •
Schuldenregulierungsverfahren zur Vorbereitung auf das Insolvenzverfahren • Rolle des
Betreuers bei der Verwirklichung der Schuldenbefreiung für eine betreute Person •
Behörden und Organisationen als Helfer •
Schuldenbereinigung und Einwilligungsvorbehalt •
die betreute Person im Insolvenzverfahren •
Inkassounternehmen •
Umschuldung Angesprochener Personenkreis: Rechtliche BetreuerInnen im Haupt-
oder Ehrenamt, BehördenbetreuerInnen, interessierte Personen Dozentin: Christiane Hasenberg,
Rechtsanwältin Stundenvolumen: 20 Seminarstunden Termin: 26.05. – 28.05.2003 Beginn:
Montag, 13.00 Uhr; Ende: Mittwoch, 12.15 Uhr Ort: Bildungs- und
Begegnungsstätte »Haus Dahmshöhe« Dahmshöher
Weg 1, 16798 Altthymen Kosten pro
Person: 205,00 € – Seminarkosten 62,00 € –
Übernachtung und Verpflegung 23,00
€ – Tagesgäste Anmeldeschluss: 25.04.2003
Die
rechtliche Betreuung - ein Fachgebiet in der Behindertenhilfe, für deren
Ausübung eine stetige und allseitige, insbesondere aber rechtliche Fortbildung
unabdingbar ist, um die Interessen der zu betreuenden Personen optimal zu
vertreten. Für
Neueinsteiger in diesem Bereich sind die ersten Schritte besonders schwer, auch
deshalb, weil es einen Ausbildungsberuf zum »Rechtlichen Betreuer« noch nicht
gibt. Dieses Seminar vermittelt grundlegende Kenntnisse für Berufsanfänger und
auch für rechtliche BetreuerInnen, die ihre ersten
Erfahrungen bereits gemacht und nun diese Erfahrungen fachlich untermauern
möchten. In
diesem Seminar erfolgt eine theoretische Einarbeitung in folgende
Themenbereiche: Themenschwerpunkte: 1. Das Betreuungsgesetz (u.a.
Auslegung von Gesetzestexten; Aufbau des Betreuungsgesetzes; relevante Gesetze
wie z.B. FGG, BGB; das gerichtliche Verfahren) 2.
Der Vergütungsanspruch (u.a. Abrechnungszeiträume;
Stellung von Richter, Rechtspfleger und Revisor; Vermögensverwaltung; Form und
Inhalt der Abrechnung) 3.
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen 4.
Abschluss des Verfahrens (Beendigung der Betreuung und Schlussrechnung) 5.
Das Erbrecht 6.
Die Stellung Betreuer - Verein - Behörde - Gericht 7.
Die Haftung des Betreuers Angesprochener Personenkreis: Berufseinsteiger bzw. Rechtliche BetreuerInnen im Haupt- oder Ehrenamt, welche erst seit
kurzer Zeit Betreuungen führen, interessierte Personen Dozent: Horst Deinert,
Diplom-Sozialarbeiter/Verwaltungswirt, Duisburg Stundenvolumen: 40 Seminarstunden Termin: 15.09. – 19.09.2003 Beginn:
Montag, 13.00 Uhr; Ende; Freitag, 12.15 Uhr Ort: Bildungs- und
Begegnungsstätte »Haus Dahmshöhe« Dahmshöher Weg 1, 16798 Altthymen Kosten pro
Person: 230,00 € – Seminarkosten 124,00 € –
Übernachtung und Verpflegung 46,00
€ – Tagesgäste Anmeldeschluss: 08.08.2003
Durch Novellierung und Neubekanntmachung
ist das seit 25 Jahren geltende Heimgesetz mit Inkrafttreten zum 01.01.2002
grundlegend geändert worden. Erklärtes Ziel dieser Gesetzesänderung war und ist
es u.a. eine interessengerechte Verbesserung der Rechtsstellung
und des Schutzes der Bewohner von Altenwohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie
Heimen für behinderte Menschen durch eine transparente Gestaltung der
Heimverträge und insbesondere der Entgelte sowie eine Erweiterung der
Bewohnermitwirkung (Heimmitwirkungsverordnung) zu erreichen. Außerdem
wurden die Aufgaben und Kontrollmöglichkeiten der Heimaufsichtsbehörden
gestärkt, um die geleistete Qualität zu überprüfen und Mängel aufzuzeigen. Die
Zusammenarbeit mit Heimaufsicht, medizinischem Dienst der Krankenversicherung,
Pflegekassen und Trägern der Sozialhilfe erfordert von den MitarbeiterInnen in
Heimen für behinderte Menschen jedoch auch Grundlagenkenntnisse in anderen
Rechtsbereichen. Dem
zunehmenden Bedürfnis nach Rechtssicherheit im Umgang mit Behörden und anderen
Institutionen trägt dieses Seminar Rechnung. Themenschwerpunkte: • Heimgesetz •
Heimmitwirkungsverordnung •
Pflegeversicherung • BSHG •
SGB IX •
Kostenübernahmezuständigkeiten Angesprochener Personenkreis: MitarbeiterInnen aus Heimen für
behinderte Menschen, interessierte Personen Dozentinnen: Susanne Stojan-Rayer,
Rechtsanwältin, Kiel Christiane Hasenberg, Rechtsanwältin, Kiel Stundenvolumen: 20 Seminarstunden Termin: 22.09. – 24.09.2003 Beginn:
Montag, 13.00 Uhr; Ende; Freitag, 12.15 Uhr Ort: Bildungs- und
Begegnungsstätte »Haus Dahmshöhe« Dahmshöher
Weg 1, 16798 Altthymen Kosten pro
Person: 205,00 € – Seminarkosten 64,00
€ – Übernachtung und Verpflegung 23,00
€ – Tagesgäste Anmeldeschluss: 18.08.2003
Die täglichen
Anforderungen, denen sich rechtliche BetreuerInnen täglich stellen, sind
äußerst vielfältig und oft sehr komplex. Von der Person des rechtlichen
Betreuers wird daher ein hohes Maß an Fachkompetenz erwartet. Ein sicherer
Umgang sowie die entsprechende Anwendung
der bestehenden Rechtsprechungen erleichtert in schwierigen Situationen
ein korrektes Handeln. Dieses Seminar bietet rechtlichen BetreuerInnen die
Möglichkeit, vorhandene rechtliche Kenntnisse zu vertiefen und auszubauen.
Anhand praktischer spezieller Probleme des Betreuungsalltags, nämlich durch
einbringen eigener konkreter Betreuungsfälle, wird das individuelle Handeln
reflektiert und gemeinsam mit der Dozentin Frau Stojan-Rayer sowie den anderen
TeilnehmerInnen, werden Grundschemen zur Vorgehensweise und Problemlösung
erarbeitet. Für die einzelnen Problemdarlegungen bleibt ausreichend
Zeit, um diese aus betreuungs- und sozialrechtlicher Sicht zu betrachten.
Weiterhin werden aktuelle Rechtsprechungen und Entwicklungen im Betreuungs- und
Sozialrecht vorgestellt. Dieses Seminar bietet auch allen rechtlichen BetreuerInnen,
die sich auf die Prüfung nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz vorbereiten,
die Gelegenheit, Unsicherheiten abzubauen und bestehende Fragen zu klären. Themenschwerpunkte: Um dieses Seminar optimal und
individuell auf Ihre Problem- und Fragestellungen vorbereiten zu können, bittet
die Dozentin, ihr im Vorfeld »Ihren Problemfall« (gern auch mehrere) kurz zu
umreißen. Aus diesem
Grunde bitten wir Sie, uns bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn eine kurze,
stichpunktartige Problemdarlegung zukommen zu lassen, welche dann an die
Dozentin weitergeleitet wird. Selbstverständlich
werden im Seminar auch „akute“ Problemdarlegungen bearbeitet. Angesprochener Personenkreis: Rechtliche BetreuerInnen im Haupt-
oder Ehrenamt, BehördenbetreuerInnen, interessierte Personen Dozent: Susanne Stojan-Rayer,
Rechtsanwältin Stundenvolumen: 20 Seminarstunden Termine: 01.10. – 02.10.2003 Beginn:
Mittwoch, 10.00 Uhr; Ende: Donnerstag, 16.00 Uhr Ort: Bildungs- und
Begegnungsstätte »Haus Dahmshöhe« Dahmshöher
Weg 1, 16798 Altthymen Kosten pro
Person pro Seminar: 130,00 € – Seminarkosten 31,00 € –
Übernachtung und Verpflegung 11,50
€ – Tagesgäste Anmeldeschluss: 29.08.2003
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