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Sonderpädagogische Zusatzausbildung für GruppenleiterInnen in
Werkstätten für behinderte Menschen
Die Werkstatt hat einerseits die Aufgabe, im Arbeitsbereich
geeignete Arbeitsplätze oder geeignete Tätigkeiten anzubieten, durch ein
differenziertes Angebot an wirkungsvollen Eingliederungsleistungen die
Leistungsfähigkeit der Beschäftigten so zu entwickeln, zu erhöhen oder
wiederzugewinnen, damit sie ein angemessenes Arbeitsentgelt erreichen können. Andererseits
bleibt sie als Einrichtung zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben
in der Pflicht, für jeden vermittelbaren Beschäftigten nach geeigneten Wegen
ins Erwerbsleben zu suchen. Durch
die sozialpolitischen Veränderungen wird die Qualitätssicherung stärker als
bisher festgeschrieben. Höheres Niveau der Dienstleistungen bei stetigem Sparzwang
verlangen den Mitarbeitern mehr ab. Die Werkstätten für Behinderte müssen daher
über Fachkräfte verfügen, die qualifiziert sind, um ihre Aufgaben entsprechend
den jeweiligen Bedürfnissen der behinderten Beschäftigten, insbesondere unter
Berücksichtigung der Notwendigkeit ihrer individuellen Förderung, erfüllen zu
können (§ 9 Abs. 1 Werkstättenverordnung). Nach
langem Ringen, um einen bundeseinheitlich anerkannten Abschluss zur »Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und
Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen«, ist zum 01. Juli
2001 - zeitgleich mit dem Neunten
Sozialgesetzbuch (SGB IX) - eine entsprechende Prüfungsverordnung in Kraft getreten. Aus der
Bundestagsdrucksache 14/8758 vom 10.04.2002 geht jedoch hervor: „Eine
Festschreibung des anerkannten Abschlusses „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und
Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ in § 9 der
Werkstättenverordnung ist ... nicht beabsichtigt.“ In
einer Expertenkommission, welche sich aus Vertretern der Verbände, der Gesetzgeber
und Kostenträger zusammensetzt, wurden neue Standards für die
Sonderpädagogische Zusatzausbildung erarbeitet. Die Lernziele und Inhalte der
Zusatzausbildung sind durch das von der "Bundesarbeitsgemeinschaft
Werkstätten für Behinderte e.V." erarbeitete Rahmenprogramm sowie die
gemeinsamen Empfehlung zur Fortbildung von Fachkräften zur Arbeits- und
Berufsförderung in WfbM der Bundesanstalt für Arbeit, der BAG/WfbM und der BAG
der überörtlichen Träger der Sozialhilfe vorgegeben. Bei der
Durchführung dieser Zusatzausbildung orientiert sich der Landesverband
Brandenburg e.V. neben den bewährten Inhalten auch an der Lehrgangsempfehlung
für die »Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte
Menschen« (diese können Sie gern von uns abfordern). Für
GruppenleiterInnen, welche sich perspektivisch der Prüfung zur »Geprüften
Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte
Menschen« stellen möchten, bieten
wir im Bedarfs- und Erforderlichkeitsfall zusätzliche Seminare zur
Prüfungsvorbereitung an. Jedoch sind die Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung
der im Satz 1 genannten Prüfungsverordnung auf Landesebene bis zum heutigen Tage
noch immer nicht konkret geregelt. Die Sonderpädagogische
Zusatzqualifikation umfasst 560
Stunden theoretischen praxisnahen Unterricht in vierzehn Lehrgangswochen
über einen Zeitraum von ca. 16 Monaten und schließt mit einem Zertifikat ab.
Sie erwerben ein Zertifikat, das ihre berufliche Position stabilisiert bzw.
verbessert. Die Kriterien
für eine erfolgreiche Teilnahme sind: • Einüben von
"Individueller Hilfeplanung" für behinderte Menschen • Erstellen
einer Hausarbeit mit exemplarischer Einzelfalldarstellung unter Anleitung aus
der Praxis •
Abschlusskolloquium zu einem Thema mit Bezug zur praktischen Arbeit • Regelmäßige
Teilnahme (mindestens 80%) Termine 1. Woche: 10.03.
– 14.03.2003 2. Woche: 07.04. – 11.04.2003 3. Woche: 12.05. –
16.05.2003 4. Woche: 02.06. – 06.06.2003 5. Woche: 22.09. –
26.09.2003 6. Woche: 20.10. – 24.10.2003 7. Woche: 17.11. –
21.11.2003 8. Woche: 08.12. – 12.12.2003 9.
Woche: 12.01.
– 16.01.2004 10.-14. Woche werden
spätestens bei der Anmeldebestätigung bekannt gegeben Die
Lehrgangskosten pro Person pro
Woche 170,00 € Seminarkosten 124,00 €
Übernachtung und Verpflegung* 46,00
€ Tagesgäste* *ggf. zuzügl. 7
% Umsatzsteuer (bei Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben) HINWEIS: Bitte
erkundigen Sie sich beim Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg über Refinanzierungsmöglichkeiten! Der Lehrgangsort wird vorrangig die Bildungs- und
Begegnungsstätte der Lebenshilfe Brandenburg - das Haus Dahmshöhe bei
Fürstenberg/Havel (Brandenburg) sein. Eine der
angegebenen Kurswochen ist eine Praxiswoche und wird in Berlin stattfinden. Weiterhin
sind Besuche praxisbezogener Lehrgangsorte geplant. Abschluss Mit der
Durchführung dieser Zusatzausbildung wird keine neue Berufsbezeichnung
erreicht. Kriterium
für den erfolgreichen Abschluss ist eine Beurteilung darüber, ob der/die
KursabsolventIn aufgrund seiner/ihrer Mitwirkung während des gesamten Lehrgangs
sowie der Bewertung seiner/ihrer schriftlichen und mündlichen Leistungen über
die entsprechende zusätzliche fachliche Qualifikation verfügt. Zertifikat Über die
Teilnahme an der Zusatzausbildung und dem Abschlussverfahren wird dem/der Teilnehmerln
ein Zertifikat nach folgenden Kriterien ausgehändigt: "mit
sehr gutem Erfolg teilgenommen", "mit gutem Erfolg
teilgenommen", "mit Erfolg teilgenommen", oder "teilgenommen". Zulassungs- voraussetzungen Abgeschlossene Berufsausbildung und möglichst
einjährige Tätigkeit in einer WfbM Anmeldung Anmeldungen können Sie ab sofort an
o.g. Anschrift des Landesverbandes Lebenshilfe Brandenburg e.V. richten – bitte
geben Sie hierbei Ihren Vor- und Zunamen, die vollständige dienstliche
Anschrift mit Telefonnummer sowie Ihr Geburtsdatum an. Aufgrund
der Erfahrungen aus den Kursen der letzten Jahre hinsichtlich der Zusammensetzung
der Teilnehmergruppe bitten wir Sie, einen kurzen Lebenslauf, ein Lichtbild
sowie eine kurze Einlassung über Ihre
Erwartungen an den Kurs Ihrer Anmeldung beizulegen. Anmeldungsschluss: 31.12.2002
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